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   VGH Bayern, 17.12.2021 - 10 AS 21.2683   

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https://dejure.org/2021,53460
VGH Bayern, 17.12.2021 - 10 AS 21.2683 (https://dejure.org/2021,53460)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2021 - 10 AS 21.2683 (https://dejure.org/2021,53460)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 10 AS 21.2683 (https://dejure.org/2021,53460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5
    Aufschiebende Wirkung bei bestandskräftigem Verwaltungsakt

  • rewis.io

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Berufungszulassungsverfahren, Abschiebungsandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5
    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Berufungszulassungsverfahren; Abschiebungsandrohung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5
    Statthaftigkeit eines Eilantrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 10 AS 21.2683
    Der Senat hat mit Beschluss vom gestrigen Tag (Az. 10 ZB 21.1491) den Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Berufung abgelehnt.
  • VGH Bayern, 23.04.2018 - 10 AS 18.442

    Unzulässiger und teilweise unbegründeter Antrag auf Abänderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 10 AS 21.2683
    Der Eilantrag des Antragstellers, der nach § 88 VwGO als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Berufungszulassungsverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bezüglich der in Nr. 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 21. November 2018 verfügten Abschiebungsandrohung auszulegen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 10 AS 18.442 - juris Rn. 2 ff.), hat keinen Erfolg.
  • VG Schleswig, 29.04.2022 - 11 B 1/22
    Ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, der einen solchen bestandskräftigen Verwaltungsakt zum Gegenstand hat, ist aber unstatthaft (vgl. VGH München Beschluss vom 17.12.2021 - 10 AS 21.2683, BeckRS 2021, 41394 Rn. 1, beck-online).
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